Bürokratiekosten

Bei der Erfassung der Kostenfolgen von Gesetzen bestehen in Deutschland erhebliche Lücken.

Die tatsächliche Belastung von Unternehmen ist weitaus größer als dies die Bundesregierung ausweist.Beispielhaft wurden das Mindestlohngesetz, die Erbschaftsteuerreform sowie das Entgelttransparenzgesetz unter die Lupe genommen. Das von der Stiftung Familienunternehmen beauftragte Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation (InGFA) kam zu dem Ergebnis, dass die Gesetze in den Unternehmen zu enormem Erfüllungssaufwand führen, der weit über den von der Regierung in der Gesetzesfolgenabschätzung genannten Kosten liegt. Ein Reformvorschlag wurde erarbeitet.Der einmalige Umstellungsaufwand, der mit Gesetzen einhergeht, fließe nicht als Erfüllungsaufwand in die Bürokratie-Bilanz der Bundesregierung ein. Die Informationskosten zu Gesetzen sei nicht eingepreist. So stelle die Prüfung, ob ein Unternehmen von einer neuen gesetzlichen Regelung überhaupt betroffen ist, einen Aufwand dar, der bei der Gesetzesfolgenabschätzung nicht vernachlässigt werden dürfe.Darüber hinaus sollte bei der Bemessung des Erfüllungsaufwands stärker berücksichtigt werden, dass gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen vielfach die Geschäftsführer selbst mit bürokratischen Aufgaben betraut sind. Letztlich sollten auch die Arbeitsplatzkosten einbezogen werden.

Bildquelle: Stiftung Familienunternehmen

Erstellt von BB
Eingestellt von AK 12.12.18