Cadmiumverbot in synthetischen Kunststoffen

Die bestehenden Beschränkungsmaßnahmen für Cadmium wurden mit der EU-Verordnung 494/2011 zur Änderung der REACH-Verordnung deutlich verschärft.

Cadmium und Cadmiumverbindungen dürfen ab dem 10. Januar 2012 nicht mehr in Gemischen und Erzeugnissen verwendet werden, die aus synthetischen organischen Polymeren hergestellt werden.Laut der EU- Verordnung der Kommission vom 20. Mai 2011 dürfte dies zukünftig alle syntheischen organischen Polymere betreffen. Da die im Text der Verordnung folgende Liste von Kunststofftypen leider keine abschließende Aufzählung enthält sondern allein eine beispielhafte, ist kein Ausschluss möglich. Weiter dürfen aus Kunststoffen hergestellte Gemische und Erzeugnisse nach dem 10. Januar 2012 nicht mehr in Verkehr gebracht werden, wenn ihr Cadmiumgehalt (Cd-Metall) 0,01 Gew.-% des Kunststoffs oder mehr beträgt. Unter festgelegten Randbedingungen gelten Sonderregelungen für bereits in Verkehr befindliche Erzeugnisse sowie Recycling-PVC.