Carbendazim Fungizide

Carbendazim wird als Fungizid zur Konservierung von polymerisierten Materialien (z. B. Kunststoff) verwendet. Die EU hat jetzt die Verwendung untersagt.

Im Amtsblatt der EU (L 303 vom 25.11.2019) wurde der Durchführungsbeschluss zur Nicht-Genehmigung von Carbendazim (CAS no.: 10605-21-7) als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten zum Schutzmittel für Fasern, Leder, Gummi und polymerisierte Materialien veröffentlicht. Der Beschluss tritt am 15. Dezember 2019 in Kraft. Für die Anwendung und das Aufbrauchen gelten die Übergangsregelungen der Biozid-Verordnung.
Es könne nicht davon ausgegangen werden, dass Biozidprodukte dieser Sorte, die Carbendazim enthalten, die Kriterien der Biozid-Verordnung ((EU) Nr. 528/2012 ) erfüllen, da die Bewertung der Szenarien zur Beurteilung der Risiken für die Umwelt unannehmbare Risiken ergab und keine sichere Verwendung identifiziert werden konnte.
eur-lex.europa.eu/l…=OJ:L:2019:303:TOC

Carbendazim wirkt als systemisches Fungizid, indem es die Mitose hemmt und so das Wachstum des Zielorganismus z.B. auf Dachmembranen aus Kunststoffen verhindert.