Corona im Betrieb

Organisatorische und hygienische Maßnahmen zum Vorgehen bei Verdacht auf eine COVID-19-Erkrankung im Betrieb.

In der Broschüre des DGUV „DGUV Broschüre – Coronavirus SARS-CoV-2 – Verdachts-/ Erkrankungsfälle im Betrieb“ werden organisatorische und hygienische Maßnahmen zum Vorgehen bei Verdacht auf eine COVID-19-Erkrankung eines Mitarbeiters/In im Betrieb beschrieben. Zusätzlich werden hygienische und organisatorische Schutzmaßnahmen vor einer Infektion gegenüber dem SARS-CoV-2 Virus im Betrieb benannt.

Was ist zu tun?
• Pandemieplan erstellen: Ansprechpartner im Betrieb, interne Kommunikation, wichtige Hygienemaßnahmen, Anpassung der Arbeitsabläufe
• konkreten Corona-Verdacht: betroffenen Beschäftigten sollten nach Hause gehen und ihren Hausarzt oder Hausärztin informieren. Bis zum Bekanntwerden des Testergebnisses muss der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin in häuslicher Quarantäne bleiben
• alle Kontaktflächen der betroffenen Person sollten von unterwiesenen Reinigungskräften gründlich gereinigt/desinfiziert werden
• unmittelbare Kontaktpersonen der Verdachtsperson ermitteln und bei Bestätigung des Verdachts, Übermittlung der Namen an das Gesundheitsministerium
• Der Hausarzt oder die Hausärztin entscheidet über das weitere Vorgehen und stellt gegebenenfalls eine Krankschreibung aus.
• Bei einem positiven Testergebnis meldet der Arzt das Ergebnis an das Gesundheitsamt. Dieses wendet sich dann an den Betrieb und kann in Absprache mit dem Arbeitgeber weiter Regelungen treffen. Der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin bleibt 14 Tage in häuslicher Quarantäne, sofern keine Behandlung im Krankenhaus notwendig ist.
• Der Arbeitgeber sollte möglichst in Kontakt mit den betroffenen Beschäftigten bleiben, um Fragen zu Freistellung, Lohnfortzahlung, Heimarbeit oder Kontaktpersonen zu klären.

Bild: DGVUAK
15.04.20