Design for Recycling

Seit Beginn des Jahres liegt ein Antrag im Bundesrat zur Entscheidung, die Pfandpflicht auf alle Getränkedosen und Einwegkunststoffflaschen auszudehnen.

Der Umweltausschuss empfiehlt jetzt (BundesratsDrs. 18/1/20), den Antrag zu erweitern. Auf die Wirtschaft soll eingewirkt werden, bestimmte Inhaltsstoffe nicht mehr einzusetzen. Mit dem Verzicht auf Polyamid in PET-Flaschen sowie dem Verzicht auf Additive, die das Recycling behindern, soll eine bessere Kreislaufführung erzielt werden.Die aktuell nicht der Pfandpflicht unterliegenden PET-Flaschen (z. B. fürFruchtsäfte) bestehen nicht zu 100 Prozent aus PET. Sie enthalten zum Schutz vor den Fruchtsäuren und zum Schutz der Säfte gegen UV-Strahlung den Zusatz Polyamid (PA). Die aktuell gängige Zugabe von Polyamid führt zu Verfärbungen im Recyclat, so dass ein gemeinsames Recycling nicht möglich ist. Würden PETSaftflaschen mit dem Zusatz PA ebenfalls pfandpflichtig, könnten die gesamte Rücknahmemenge an PET aus dem Getränkebereich nicht mehr für neue Getränkeverpackungen genutzt werden. Ein „Bottle-to-Bottle“-Recycling wäre damit nicht mehr möglich.

AK
5.3.20