Detektivkosten als erstattungsfähiger Schaden bei vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit

Weist ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit durch einen Detektiv nach, hat der Arbeitnehmer die durch Beauftragung des Detektivs notwendig entstandenen Kosten als Schadensersatz zu tragen.

So enschied das LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. August 2008 – 7 Sa 197/08. Mehr Informationen >