ECHA-Aufruf
Im Rahmen einer möglichen geplanten Ausweitung der bestehenden Beschränkung für Cadmium und Cadmiumverbindungen (siehe auch Verordnung (EU) Nr. 835/2012) fordert die ECHA Stakeholder auf, Informationen beizusteuern, die Er- kenntnisse über die Nutzung von Cadmium und Cadmiumverbindungen in zusätzli- chen als den dort bereits gelisteten Kunststoffen liefern.
Derzeit ist die Nutzung solcher Verbindungen in 16 Polymeren beschränkt:
Erstellt am 13.02.2013