ECHA „Guidance for monomers and polymers“ – Änderung Mai 2008

Die EU-Leitlinie zu Monomeren und Polymeren wurde durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) erneut aktualisiert und um eine Klarstellung ergänzt. Diese Ergänzung widmet sich Polymeren, die als Neustoffe im ELINCS angemeldet wurden. Die Anmelder dieser Polymere haben ihre Registrierungsverpflichtungen nach REACH für den angemeldeten Mengenbereich bereits erfüllt.

Obwohl sie für die Neuanmeldung zum ELINCS keine Meldung zu den Monomeren vorgenommen haben, gelten z. B. die entsprechenden Monomere nach Artikel 6 Abs. 3 der REACH-Verordnung als registriert. Erst beim Überschreiten der nächsten Mengenschwelle müssten die Anmelder weitere Pflichten erfüllen. Dann sollen sie die entsprechenden Monomere nach Artikel 6 Abs. 3 REACH-VO und nicht mehr das Polymer registrieren. Achtung! Diese Ausnahme gilt nur für die juristische Person, die die Anmeldung zum ELINCS vorgenommen hat. Mehr >