Einmal Erzeugnis, immer Erzeugnis

6. Juni 2016 / Dortmund – Workshop der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zu Erzeugnissen und damit verbundenen Informationspflichten nach REACH.

Unterliegt der produzierte Fahrradgriff aufgrund von beinhalteten SVHC (Besonders besorgniserregende Stoffe) den Informationspflichten nach REACH, so erlöschen  diese Informationspflichten nicht durch den Einbau des Fahrradgriffs ins Fahrrad.Durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) in Erzeugnissen (Rechtssache C-106/14) wurde Klarheit bei der strittigen Auslegung zur 0,1 % Bezugsgröße geschaffen. Damit müssen nun Produzenten und Importeure von zusammengesetzten Erzeugnissen in allen Mitgliedstaaten Informationen zu SVHC über 0,1 % in den jeweiligen einzelnen Erzeugnissen in der Lieferkette weitergeben. Die Veranstaltung zeigt auf, welche Auswirkungen das Urteil auf die betroffene Industrie hat und welche Möglichkeiten bei der praktischen Umsetzung des Urteils existieren.

  • Anmeldung ist bis zum 13. Mai 2016 möglich
  • Teilnahmegebühr beträgt 70,-€

Details zur Veranstaltung

25.4.16
AK