ELStAM
Spätestens für den letzten im Kalenderjahr 2013 endenden Lohnzahlungszeitraum muss ELStAM abgerufen und angewandt sein
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einem Verbändegespräch über aktuelle Entwicklungen bei der Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) informiert:
Erstellt am 9.10.2013