ELStAM

Spätestens für den letzten im Kalenderjahr 2013 endenden Lohnzahlungszeitraum muss ELStAM abgerufen und angewandt sein

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einem Verbändegespräch über aktuelle Entwicklungen bei der Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) informiert:

  • Bei ca. 69 % der Arbeitsverhältnisse erfolgt der Lohnsteuerabzug bereits unter Nutzung des ELStAM-Verfahrens (Stand: 13. September 2013). Gut 61 % der Arbeitgeber sind in das Verfahren eingestiegen.
  • Information des BMF zum Verfahren und eine Liste der häufigsten Fragen und Antworten finden Sie hier.

Erstellt am 9.10.2013