Entgeltfortzahlung bei Alkoholabhängigkeit
Arbeitsunfähig krank nach Rückfall einer Therapie – BAG Entscheidung vom 18.03.2015
Wird ein Arbeitnehmer infolge seiner Alkoholabhängigkeit arbeitsunfähig krank, fehlt es suchtbedingt auch im Fall eines Rückfalls nach einer Therapie regelmäßig an einem Verschulden im Sinne des Entgeltfortzahlungsrechts, so das BAG in seiner Entscheidung vom 18.03.2015. Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist damit begründet.
Sachverhalt:
Entscheidung:
Bei einer Alkoholabhängigkeit handelt es sich nach der BAG-Rechtsprechung um eine Krankheit.
Dies gilt im Grundsatz auch bei einem Rückfall nach einer durchgeführten Therapie.
Der Arbeitgeber kann deshalb in diesem Fall das fehlende Verschulden bestreiten.
Bewertung:
Die Frage nach der Entgeltfortzahlung ist streng von der Kündigungsmöglichkeit wegen alkoholbedingter Arbeitsunfähigkeit zu trennen.