Das Green Deal Paket der EU fordert, Käufern eine verlässlichere, vergleichbarere und überprüfbarere Basis für nachhaltigere Entscheidungen zu geben. Die Empfehlungen sollen dafür eine Grundlage bieten.
Vorangestellt sind 8 Seiten mit Beweggründen und Handlungsempfehlungen.
Mitgliedsstaaten
- Bemühungen anzustrengen, die Verfügbarkeit hochwertiger Lebenszyklusdaten zu erhöhen, indem sie Maßnahmen zur Entwicklung, Überprüfung und Bereitstellung nationaler Datenbanken und zur Mitwirkung an Befüllung bestehender öffentlicher Datenbanken bieten
- Klein- und Mittelständler zu unterstützen, auf der Basis der EU-Empfehlungen die Umweltleistungen ihrer Produkte über den ganzen Lebenszyklus zu messen und zu kommunizieren.
Unternehmen
- wenn, dann diesen Standard zu nutzen
- zur Verbesserung des Systems, vorhandene Daten auch in öffentliche Datenbanken einzustellen
- Klein- und Mittelständler in der Lieferkette mit Daten zu unterstützen.
Industrieorganisationen
Den Hauptteil der Kommissionsempfehlungen bilden die eigentlichen Spielregeln
- für die Bewertung von Produkten – sog. PEFs (Annex 1 to 2) als auch
- für die Bewertung von Organisationen – sog. OEFs (Annex 3 to 4).
AK
4.1.22