Erbschaftssteuer

Ohne Begünstigung von Betriebsvermögen (Verschonungsabschlag) im Erb- oder Schenkungsfall hätten laut einer ifo-Studie fast die Hälfte aller betroffenen Familienunternehmen im Zuge der Nachfolgeregelung das Unternehmen oder Teile des Unternehmens verkaufen müssen.

Das ifo Institut hat im Auftrag der „Stiftung Familienunternehmen“ Antworten von 1.729 Familienunternehmen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer ausgewertet.Das Bundesverfassungsgericht überprüft derzeit, ob der Verschonungsabschlag verfassungsgemäß ist. Eine Entscheidung soll noch dieses Jahr erfolgen.

Erstellt am 15.6.2014