Erweiterte ZIM-Förderung

Die ZIM-Richtlinie wurde überarbeitet – veröffentlicht im Bundesanzeiger am 17. März 2020.

Die Förderung wurde ausgeweitet. Förderfähig und Antragsberechtigt sind zukünftig auch Unternehmen von >500 bis < 1.000 Mitarbeitern, sofern mindestens ein Partner ein echtes KMU ist (Abschnitt 3.1.1 c). Die Förderhöchstsumme beträgt zukünftig 550.000 Euro für Einzelprojekte für Unternehmen bzw. 450.000 Euro für Kooperationsprojekte (Abschnitt 5.4.1).Ein kostenloses Webinar informiert über alle Änderungen:

  • ZIM 2020 kurz und knapp – Was ist neu?

    Dienstag, 30. Juni 2020 – 10:00 bis 11:00 Uhr



    Dienstag, 28. Juli 2020 – 15:00 bis 16:00 Uhr

Das Webinar ist nur eines von einer ganzen Reihe neu aufgelegter Webinare zum Thema, u.a.:

  • ZIM-Antragstellung leicht gemacht – Projekte planen und inhaltlich gut beschreiben

    Donnerstag, 9. Juli 2020 – 16:00 bis 17:00 Uhr
  • ZIM leicht erklärt – Angebot und erste Schritte

    Dienstag, 30. Juni 2020 – 16:00 bis 17:00 Uhr


    Dienstag, 21. Juli 2020 – 16:00 bis 17:00 Uhr
    Dienstag, 4. August 2020 – 16:00 bis 17:00 Uhr

AK
19.6.20