Erweiterte ZIM-Förderung
Die ZIM-Richtlinie wurde überarbeitet – veröffentlicht im Bundesanzeiger am 17. März 2020.
Die Förderung wurde ausgeweitet. Förderfähig und Antragsberechtigt sind zukünftig auch Unternehmen von >500 bis < 1.000 Mitarbeitern, sofern mindestens ein Partner ein echtes KMU ist (Abschnitt 3.1.1 c). Die Förderhöchstsumme beträgt zukünftig 550.000 Euro für Einzelprojekte für Unternehmen bzw. 450.000 Euro für Kooperationsprojekte (Abschnitt 5.4.1).Ein kostenloses Webinar informiert über alle Änderungen:
Das Webinar ist nur eines von einer ganzen Reihe neu aufgelegter Webinare zum Thema, u.a.:
AK
19.6.20