EU einig zu Einwegkunststoffprodukten

Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament sind am 19.12.2018 bei ihren Trilogverhandlungen zu einer vorläufigen Einigung über die Richtlinie zu Einwegkunststoffprodukten gekommen.

Rat und Parlament müssen jetzt formal die Richtlinie annehmen. Nach Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit für die Umsetzung.Folgende Produkte werden in der EU verboten sein:

  • Plastikbesteck und -teller
  • Strohhalme aus Kunststoff
  • Lebensmittelbehälter mit oder ohne Deckel aus geschäumtem Polystyrol, wie beispielsweise Fast-Food-Boxen, die zur Aufnahme von Lebensmitteln für den sofortigen Verzehr ohne weitere Zubereitungsschritte vor Ort oder zum Mitnehmen bestimmt sind
  • Getränkebehälter und Becher aus geschäumtem Polystyrol
  • Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff: Dieser Begriff bezieht sich auf Kunststoffmaterialien, die Zusätze enthalten, die die Oxidation dieses Kunststoffs unter aeroben Bedingungen zu Mikrofragmenten fördern. Diese Art von Kunststoff trägt zur Mikroplastikbelastung in der Umwelt bei, ist nicht kompostierbar und beeinträchtigt das Recycling von herkömmlichem Kunststoff.
  • Wattestäbchen aus Kunststoff

verringern

  • Oben genannte Lebensmittelbehälter zur Aufnahme von Lebensmitteln für den sofortigen Verzehr aus jeglichem Kunststoff
  • Getränkebecher aus Kunststoff

(www.consilium.europa.eu)