EU-Verordnung zur Behandlung von Abfällen, die persistente organische Schadstoffe (POP) enthalten

Die Europäische Union hat aktualisierte allgemeine technische Leitlinien für die umweltverträgliche Behandlung von Abfällen, die aus persistenten organischen Schadstoffen (POP) bestehen, diese enthalten oder mit diesen verunreinigt sind, angenommen. In den aktualisierten Leitlinien wurden die Grade der Zerstörung und der unumkehrbaren Umwandlung festgelegt, die erforderlich sind, um sicherzustellen, dass keine Merkmale von persistenten organischen Schadstoffen mehr vorhanden sind.

Ein Unterabschnitt über die thermische und metallurgische Metallerzeugung wurde angefügt. Änderung im Anhang V Teil 1 sollen sicherstellen, dass Teile von Altgeräten, die POPs enthalten, abgesondert werden.


Diese Verordnung ist am 5. Mai 2009 in Kraft getreten und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat.

Verordnung EG Nr. 304/2009 zur Änderung der Anhänge IV und V der POP-Verordnung (Nr. 850/2004) des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Behandlung von persistente organische Schadstoffe enthaltenden Abfällen bei thermischen und metallurgischen Herstellungsverfahren vom 14. April 2009 , Amtsblatt der EU L 96/33 vom 15. April 2009 >