Formaldehyd
Krebsgefährdend Kategorie 1B und erbgutverändernd Kategorie 2 gilt zukünftig harmonisiert für die Einstufung und Kennzeichnung von Formaldehyd.
Weitere Harmonisierungen wurden in der 6.ATP zur CLP-Verordnung festgelegt (vgl. Änderungen des Anhang VI der CLP-Verordnung). Die neuen Stoffeinstufungen und -kennzeichnungen müssen ab dem 01. April 2015 angewendet werden.
Erstellt am 3.7.2014