Gefährdungsbeurteilung in der stofflichen Kunststoffverwertung

Die Handlungsanleitung zur guten Arbeitspraxis “Kunststoffverwertung – Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen bei der werkstofflichen Verwertung von Kunststoffen“ ist eine branchenspezifische Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung und für die Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten im Recycling von Kunststoffen.

Die Handlungsanleitung kann im Zusammenhang mit Gefährdungen durch freigesetzte Stäube und Schwermetalle als standardisiertes Arbeitsverfahren nach TRGS 400 [1] auf der Grundlage der Gefahrstoffverordnung [2] angewendet werden. Sie wurde von den Messstellen der Bundesländer Baden-Württemberg und Hessen, dem Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA), der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und dem Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) erarbeitet. Handlungsanleitung >