Gefährdungsbeurteilung

Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger nach Gefahrstoffverordnung – Verarbeitung thermoplastischer Kunststoffe in Spritzgießmaschinen

Auch für Arbeitsplätze zur Verarbeitung thermoplastischer Kunststoffe in Spritzgießmaschinen fordert die Gefahrstoffverordnung eine Gefährdungsanalyse. Art und Ausmaß der Exposition der Beschäftigten ist zu ermitteln. Dies kann durch Arbeitsplatzmessungen oder durch andere gleichwertige Beurteilungsverfahren erfolgen.


Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGVU) hat jetzt „Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung – Verarbeitung thermoplastischer Kunststoffe in Spritzgießmaschinen“ herausgegeben. Diese DGUV Information enthält ein geeignetes Beurteilungsverfahren. Es basiert auf Messungen möglicher Zersetzungsprodukte der Kunststoffe in der Luft an Arbeitsplätzen. Im Ergebnis kann unter Einhaltung bestimmter Randbedingungen festgestellt werden, dass die Beurteilungsmaßstäbe eingehalten werden und deshalb auf Expositionsmessungen vor Ort verzichtet werden kann.



Erstellt am 25. Juni 2015
BB