Gefahrstoffkennzeichnung – Leitlinien der ECHA

Nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, auch CLP oder GHS-Verordnung genannt, sind seit dem 1. Dezember 2010 Stoffe nach dem weltweit einheitlichem Standard einzustufen und zu kennzeichnen.

Gemische, alte Bezeichnung „Zubereitungen“, dürfen ab sofort nach dem neuen System eingestuft und gekennzeichnet werden, müssen dies aber erst ab dem 1. Juni 2015. Inzwischen wurde die Verordnung mehrfach angepasst.Die ECHA hat ihre Leitlinien zur Einhaltung der Bestimmungen der CLP-Verordnung überarbeitet. Mit dieser Leitlinie werden ausführliche Anleitungen zur Einhaltung der Bestimmungen der CLP-Verordnung zu physikalischen Gefahren sowie zu Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt bereitgestellt. Das Dokument fasst umfassend technisches und wissenschaftliches Wissen zusammen.