Geschäftsgeheimnisse

Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen in Kraft getreten.

Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) wurde im Bundesgesetzblatt vom 25.04.2019 verkündet und ist am 26.04.2019 in Kraft getreten. Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen richtet sich in Deutschland nicht mehr wie bislang in erster Linie nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG), sondern nach diesem neuen Gesetz.

Das Gesetz wendet sich in erster Linie gegen Betriebsspionage oder den Verrat von Geschäftsgeheimnissen durch ehemalige Arbeitnehmer an Wettbewerber des betroffenen Unternehmens. Es dient der Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung.

BB
15.0519