GHS – Spielregeln für die korrekte Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen

GHS ist kein neuer Virus – es ist die Abkürzung für ein weltweit einheitliches System zur Einstufung von Stoffen und Gemsichen sowie deren Kennzeichnung auf Verpackungen und in Sicherheitsdatenblättern (Globally Harmonized System on classification, labelling and packaging of substances and mixtures oder Global harmonisiertes System zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen).

Nach einer
Verordnung des Europäischen Parlament und des Rates
müssen die Regeln des GHS bei jedem In-Verkehr-Bringen für Stoffe ab dem 1. Dezember 2010 und für Zubereitungen ab dem 1. Juni 2015 eingehalten werden. Dies gilt u.a. auch für Kunststoffrecycler, die ihre Recyclate als Produkte auf den europäischen Markt bringen.


Ein
Leitfaden des Umweltbundesamtes
erläutert das GHS und die entsprechende EU-Verordnung. Die neuen Grundprinzipien der Einstufung und Kennzeichnung sowie die neuen Gefahrenklassen und Kennzeichnungssymbole werden vorgestellt. Empfehlungen, wie sich Unternehmen, Arbeitsschützer und Verbraucher auf das GHS vorbereiten können, sind ebenfalls enthalten.


Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat eine
Broschüre mit Fragen und Antworten zur Umsetzung des GHS
veröffentlicht. In dieser Broschüre werden Fragen zu den neuen Aufgaben für die Industrie sowie zum Anwendungsbereich und zu den Ausnahmen der EU-Verordnung beantwortet. Einen Schwerpunkt bilden die Meldepflichten für das Europäische Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis ab dem 1. Dezember 2010. Weil es für gefährliche Stoffe hinsichtlich dieser Meldepflicht keine Mengengrenze gibt – es müssen also auch alle gefährlichen Stoffe in Mengen zwischen 0 und 1.000 kg gemeldet werden – erwartet die ECHA mehr als 10 Mio. Meldungen. Die ECHA befürchtet, dass dies für einen Großteil der Stoffe erst kurz vor Fristende geschieht und dadurch möglicherweise erneut die EDV-Systeme zusammenbrechen könnten. Daher empfiehlt die ECHA allen Unternehmen, sich frühzeitig auf die Meldung ihrer Stoffe vorzubereiten. Für Stoffe, die derzeit schon in Verkehr gebracht werden, muss die Meldung spätestens am 3. Januar 2011 erfolgen. Erstmalig nach dem 1. Dezember 2010 in Verkehr gebrachte Stoffe, müssen spätestens einen Monat nach dem erstmaligen Inverkehrbringen gemeldet werden.


Der europäische Chemieindustrieverband Cefic hat eine Übersicht zum aktuellen Stand der weltweiten Umsetzung des GHS in Form einer Excel-Tabelle zusammengestellt. Diese Tabelle gibt Auskunft darüber, welche Staaten das GHS bereits eingeführt haben bzw. ab wann die neuen Kriterien gelten. Als sehr wertvoll für die Praxis erweist sich die Übersicht, welche Staaten welche Gefahrenkategorien und –klassen tatsächlich harmonisiert haben. Auch die Europäische Union hat einige Gefahrenkategorien des weltweiten GHS nicht eingeführt, um das alte System nicht zu sehr zu verändern und die betroffenen Unternehmen nicht übermäßig zu belasten. Diese Datei kann bei
Cefic
abgefordert werden.