Hitzefrei?

Was muss der Arbeitgeber beachten.

Angesichts der vermehrt auftretenden Tage mit höheren Außentemperaturen hat die BDA die wichtigsten Erläuterungen zu dem Thema hohe Außentemperaturen und Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis zusammengefasst. Die Ausarbeitung befasst sich mit der Situation an Arbeitsplätzen in Gebäuden. Für Arbeit im Freien können sich ggfls. Abweichungen aufgrund von Spezialvorschriften ergeben.Zu den Handlungspflichten kann auch das Ergreifen von Maßnahmen zählen, um Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Hitze zu schützen. Hierzu hat die BAuA (Bundesanstalt für Arbeit und Arbeitsmedizin) die „Tipps für Arbeit und Wohlbefinden“ herausgegeben.

Zusätzlich sind die
Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 Raumtemperatur zu beachten, die vom Ausschuss für Arbeitsstätten erarbeitet wurde und die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung konkretisiert.

BB
17.08.19