Kein Sachgrund für Befristung – spätere Leiharbeit
Die für einen späteren Zeitpunkt geplante Besetzung eines Arbeitsplatzes mit einem Leiharbeitnehmer ist kein Sachgrund für die Befristung des Arbeitsvertrags mit einem vorübergehend auf diesem Arbeitsplatz eingesetzten Arbeitnehmer.
Das BAG schränkt mit dieser Entscheidung die Befristungsmöglichkeiten des Arbeitgebers empfindlich ein. mehr