Kennzeichnung von Stoffen

Die EU hat für weitere Stoffe einheitliche Gefahren-Kennzeichnungen festgelegt. Die Stoffliste des Anhang VI der CLP-Verordnung wurde ergänzt bzw. geändert.

Danach ist z. B. Formaldehyd zukünftig harmonisiert als krebsgefährdend Kategorie 1B und erbgutverändernd Kategorie 2 einzustufen und zu kennzeichnen.Die neuen Stoffeinstufungen und –kennzeichnungen müssen ab dem 1. April 2015 angewendet werden. Stoffe, die vor dem 1. Dezember 2014 eingestuft, gekennzeichnet und verpackt sowie in Verkehr gebracht werden, brauchen erst zum 01. Dezember 2016 neu gekennzeichnet und umverpackt werden. Die analoge Frist für Gemische endet zum 1. Juni 2017.

Erstellt am 15.6.2014