Klimaschutz Demonstrationen

Umfrage zur Beteiligung von Arbeitnehmern an Klimaschutzaktionen während der Arbeitszeit.

Der Dachverband der Kritischen Aktionäre hat in den letzten Tagen bei Unternehmen eine Umfrage zu der Frage gestartet, wie sich die Unternehmen zu einer möglichen Beteiligung von Arbeitnehmern an Klimaschutzaktionen während der Arbeitszeit am 20. September 2019 positionieren. Klimaschutz sollte für jedes Unternehmen ein wichtiges Thema sein. Viele leisten mit innovativen Produkten einen erheblichen Beitrag für mehr Klimaschutz und reduziert auch in ihrer eigenen Produktion den Ausstoß von Treibhausgasen. Die Industrie ist Teil der Lösung. Auch die Mitarbeiter engagieren sich auf vielfältige Art und Weise für den Klimaschutz. Wer dies im Rahmen einer Demonstration tun möchte, hat dazu in der Freizeit alle Möglichkeiten. Die Arbeit niederzulegen, um an einer politischen Kundgebung oder einem sog. Klimastreik teilzunehmen, ist allerdings mit dem deutschen Arbeitsrecht nicht vereinbar. Rechtlich handelt es sich bei diesen Aktionen nicht um Arbeitskämpfe oder Streikmaßnahmen. Eine Teilnahme an diesen Aktionen während der Arbeitszeit befreit nicht von der Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung. Das unberechtigte Fernbleiben von der Arbeit ist ein Vertragsverstoß, der durch eine Abmahnung oder im Wiederholungsfall auch durch eine Kündigung sanktioniert werden kann.Im Rahmen des betrieblich Möglichen können Arbeitnehmer für die Teilnahme an entsprechenden Veranstaltungen einen Urlaubstag beantragen.BB
17.09.19