Kündigung – Private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit

Die Entscheidung führt die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur ausdrücklich untersagten privaten Nutzung des Internets während der Arbeitszeit fort und stellt fest, dass die Nutzung des Internets während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken auch dann zu einer fristgemäßen Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen kann, wenn die private Nutzung nicht ausdrücklich untersagt ist.

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