Kunstrasen
In NRW werden nur noch Kunstrasenplätze gefördert, die ohne Kunststoffgranulat auskommen.
Ungeachtet der Entscheidung der EU-Kommission über die künftige Verwendung von Kunststoffgranulaten als Füllmaterial bei der erstmaligen Herstellung von Kunstrasenplätze fördert die Landesregierung in NRW künftig die Errichtung von Kunstrasenplätzen nur noch, wenn auf Kunststoffgranulate verzichtet und stattdessen umweltfreundliche Alternativen – etwa Kork oder Quarzsand – verwendet werden. Bei der Erneuerung von Füllmaterialien in Kunstrasenplätzen empfiehlt die Landesregierung, die Verwendung von umweltfreundlichen Füllmaterialien durch die Kommunen bzw. Träger des Kunstrasenplatzes.