Kunststoffe in Lebensmittelbedarfsgegenständen

Bei der Lebensmittelherstellung und -behandlung kommen die Rohstoffe und fertigen Lebensmittel mit Gegenständen und Materialien in Kontakt, die eine entsprechende Eignung haben müssen.

Dies sind z. B. Gerätschaften und Anlagenteile für die Herstellungsprozesse oder Behältnisse und Verpackungsmaterialien für Fertigerzeugnisse. Diese werden als „Lebensmittelbedarfsgegenstände“ definiert und im Lebensmittelrecht spezifiziert. Für bestimmte Materialgruppen, wie z. B. Kunststoffe, gibt es zahlreiche Einzelvorschriften über deren Herstellungsprozesse und Zusammensetzung.


Die neue Informationsschrift des Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) „Die ‚Konformitätserklärung‘ für Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Kunststoff gemäß Verordnung (EU 10/2011 (PIM)“ soll die an der Lebensmittelverpackungskette beteiligten Kreise sachlich über die aktuell geltenden europäischen Vorschriften informieren, zu deren rechtssicheren Anwendung beitragen sowie häufig gestellte Fragen beantworten („Fragen und Antworten“-Katalog). Die Informationen sollen Grundlage und Hilfestellung sein für die Gestaltung individueller Konformitätserklärungen durch die Verantwortlichen. Die Ausführungen sind federführend durch den BLL mit Vertretern der Lebensmittelwirtschaft und Branchenverbänden der Lieferkette abgestimmt.

Erstellt am 28.09.2012