Kurzarbeit – Einstellung von Ausbildungsabsolventen

Kurzarbeitenden Betrieben ermöglicht eine gesetzliche Regelung, den selbst ausgebildeten Nachwuchs im Betrieb zu halten bzw. sich gut ausgebildete Nachwuchskräfte vom Arbeitsmarkt zu sichern. Ausbildungsabsolventen können nach ihrer Ausbildung direkt in Kurzarbeit übernommen werden.