Kurzarbeitergeld und Qualifizierung

Am 5. März 2009 wurde das „Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland“ den Regelungen zum Kurzarbeitergeld veröffentlicht und tritt wie geplant rückwirkend zum 1. Februar 2009 in Kraft.

Ergänzende, ausführliche Informationen zum Einsatz von Kurzarbeit auf der Grundlage der neuen Regelungen finden Sie auf dem Informationsportal des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Diese Seite bietet praxisorientierte Hinweise für Unternehmen und die Verbindung zu einem Bürgertelefon, das Anrufe von Arbeitgebern direkt an den Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit (BA) weiterleitet. Der Arbeitgeberservice der BA bietet eine ausführliche individuelle Beratung.


Die Bundesagentur für Arbeit hat die aktualisierten \’Hinweise zum Antragsverfahren Kurzarbeitergeld (KuG) und zur pauschalierten Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge der Bezieher von KuG herausgegeben. Sie finden diese auch im Internet.

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