Lagern von Gefahrstoffen

Das sichere Lagern von Chemikalien in ortsbeweglichen Behältern wird in der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 510 geregelt.

Diese Technische Regel wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) grundlegend überarbeitet. Experten aus verschiedenen Verbände haben gemeinsam das Merkblatt M 062 erarbeitet, um dabei zu helfen, Chemikalien sicher zu lagern.

Erstellt am 15.12.2013