Leichtbau Fördergelder

Deutschland soll Leitmarkt und Leitanbieter für den Leichtbau werden.

Leichtbau vereinigt auf idealtypische Weise die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit: Ökonomie, Ökologie und soziale Aspekte. Um diese Technologie weiter zu stärken und entsprechende Rahmenbedingungen zu setzen, wurde die Leichtbaustrategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie entwickelt.Diese Strategie wird mit einem Fördervolumen von ca. 70 Mio Euro pro Jahr unterstützt. Damit sollen 5 Programmlinien gefördert werden:



1. Technologieentwicklung zur Stärkung der deutschen Wirtschaft im LeichtbauDabei sollen konkrete Entwicklungsfragen zur Integration und Umsetzung in industrielle Produktionsprozesse im Vordergrund stehen. Darunter fallen die folgenden thematischen Schwerpunkte:

  • a) Digitalisierung und Automatisierung
  • b) Nachhaltigkeit und Recycling
  • c) Innovative Konstruktionsprinzipien


2. CO2-Einsparung und CO2-Bindung durch den Einsatz neuer Konstruktionstechniken und Materialien




3. CO2-Einsparung durch Ressourceneffizienz und –substitution

4. DemonstrationsvorhabenUm neuen Technologien den Markteintritt zu erleichtern und Risiken bei der Skalierung und ersten industriellen Umsetzung abzufedern, wird die Realisierung von Demonstrationsvorhaben gefördert, die sich thematisch in die Überschriften 1 – 3 einsortieren.

5. StandardisierungBei der Entwicklung neuer Leichtbau-Materialien und -Technologien (Produkte, Verfahren und Dienstleistungen) ist begleitend die Entwicklung von Normen und Standards sowie technischen Regelwerten für das Inverkehrbringen und die Verwendung (zum Beispiel Konformitätsbewertung) einschließlich der Sammlung beziehungsweise Festlegung von Materialkennwerten, gegebenenfalls Grenzwerten und Mess-Prüfmethoden notwendig. Entsprechende Projekte, die durch die Querschnittsfunktion des Themas Standardisierung sowohl den Transfer zwischen unterschiedlichen Branchen als auch zwischen den unterschiedlichen Disziplinen vorantreiben, können gefördert werden, wenn sie sich thematisch in die Überschriften 1 – 3 einsortieren lassen.Wer wird gefördert:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • Hochschulen und
  • Forschungseinrichtungen in Deutschland

Nächste Frist:
Ansprechpartner:



AK
29.04.21