Leiharbeiter

Leiharbeit wird ab dem 1. Januar 2017 weiter eingeschränkt. Das entsprechende Gesetz zur Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes wurde am 01. Juni 2016 verabschiedete und tritt in seiner geänderten Fassung am 01. Januar 2017 in Kraft.

Während Leiharbeiter zurzeit „vorübergehend“ überlassen werden können, sollen Entleiher nun denselben Leiharbeitnehmer maximal 18 Monate lang beschäftigen dürfen. Abweichungen über Tarifverträge, auch Haustarife, sind möglich.Bei der Berechnung der Entleihdauer sind mehrere Überlassungszeiten zusammenzurechnen sind, sofern nicht mehr als drei Monate zwischen ihnen liegen. Weiterhin greift das Equal Pay Prinzip, wobei die Möglichkeiten zur Abweichung über einen Tarifvertrag verkürzt wurden.

Wird der Betrieb des Entleihers unmittelbar bestreikt, soll dieser den Leiharbeitnehmer zukünftig nur in wenigen Ausnahmen beschäftigen dürfen.

5.7.2016
AK