Liquiditätsengpässe überbrücken

Einige Förderungen wurden auf die Überbrückung von Liquiditätsengpässen ausgeweitet, die aufgrund von Umsatzausfällen von Unternehmen wegen des Corona-Virus entstehen.

So können die Hausbanken bei Bedarf für Unternehmen, die bis zur Krise tragfähige Geschäftsmodelle hatten, Bürgschaften für Betriebsmittel zur Verfügung stellen. Bis zu einem Betrag von 2,5 Millionen Euro werden diese durch die Bürgschaftsbanken bearbeitet, darüber hinaus sind die Länder beziehungsweise deren Förderinstitute zuständig. Ab einem Bürgschaftsbetrag von 20 Millionen Euro beteiligt sich der Bund in den strukturschwachen Regionen am Bürgschaftsobligo im Verhältnis fünfzig zu fünfzig. Außerhalb dieser Regionen beteiligt sich der Bund an der Absicherung von Betriebsmittelfinanzierungen und Investitionen über die KFW. Eine Anfrage für ein Finanzierungsvorhaben bis 2,5 Mio. Euro kann schnell und kostenfrei über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken gestellt werden.

  • BürgschaftsGemeinschaft Hamburg GmbH
    040-61 17 00-0



  • Bürgschaftsbank Bremen GmbH
    info@buergschaftsbank-bremen.de
    0421-33 52-33


  • Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) GmbH
    info@nbb-hannover.de
    0511-337 05-0


  • Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH
    info@bb-sh.de
    0431-59 38-0

BB
19.03.20