Melaminkunststoff

Differenzierte Betrachtungsweise gefordert.

Der pro-K Industrieverband für Halbzeuge und Konsumprodukte aus Kunststoff e.V. nimmt eine jetzt vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) vorgelegte Studie zu Melaminkunststoffen zum Anlass, die Notwendigkeit einer differenzierteren Betrachtungsweise zu fordern. Hintergrund ist eine Veröffentlichung, die sich im Kern mit Bambusbechern auseinandersetzt und dabei ungerechtfertigterweise auch andere Melaminkunststoffartikel miteinbezieht. Die jüngst veröffentlichte BfR-Studie „Gefäße aus Melamin- Formaldehyd-Harz wie „Coffee to go“ Becher aus „Bambusware“ können gesundheitlich bedenkliche Stoffe in heiße Lebensmittel ab- geben“ führt zu einer Vermischung von Tatsachen in Bezug zu anderen Kunststoffartikeln aus Melamin. „Importierte Coffee-to-go Becher ungewisser Herkunft- und Herstellungsverfahren können nicht mit hochwertigem Melamingeschirr unter einen Hut gesteckt werden.“, hebt Ralf Olsen, Hauptgeschäftsführer des pro-K Industrieverbandes, hervor. „Hochwertige Melamin- kunststoffprodukte, die für den Lebensmittelkontakt vorgesehen sind, sind unbedenklich auch für solche Speisen geeignet, die zunächst heiß in Tassen oder Teller eingefüllt werden.“, so Olsen weiter. Melaminkunststoffartikel haben sich bereits seit Jahrzehnten auf dem Markt sowohl für Kalte und Warme Lebensmittelzubereitungen bestens bewährt. Spricht man von warmen Anwendungen, so schließt das auch die kurzfristig höhere Temperatur von mehr als 70 Grad mit ein, sodass in Teller oder Tassen problemlos heiße Medien eingefüllt werden können. Dieser Betrachtungsweise hat sich in der Vergangenheit auch immer der BfR angeschlossen, wie es in deren Stellungnahme Nr. 012/2011 vom 09.03.2011 zu lesen ist.Umso wichtiger sieht der Verband die Notwendigkeit einer differenzierteren Betrachtungsweise zu Melaminkunststoffartikeln, um den Herstellern von hochwertigen Melaminprodukten den Rücken zu stärken. Bild: pro-K – Hochwertige Melaminkunststoffartikel vollkommen unbedenklich für den Lebensmittelkontakt

AK
1.1.20