Mikroplastik – Beschränkung

Vorschlag zur Beschränkung von absichtlich zugesetztem Mikroplastik

Im Januar 2019 legte die Europäischen Chemikalienagentur ECHA, beauftragt durch die EU-Kommission, einen Vorschlag zur Beschränkung von absichtlich zugesetztem Mikroplastik vor. Als Anwendungsbereich für die geplante Beschränkung wird „Restricting the use of intentionally added microplastic particles to consumer or professional use products of any kind” angegeben. Vorgeschlagen wird ein grundsätzliches Verbot für absichtlich zugesetzte Mikropolymerpartikel. Einige Anwendungen werden vom Verbot ausgenommen, werden allerdings mit Label- und/oder einer jährlichen Berichtspflicht belegt. Grundsätzlich nicht in das Verbot fallen natürlich vorkommende und biologisch abbaubare Polymere.  Die ECHA hat einen Fragen-Antworten-Katalog zur Erläuterung relevanter Aspekte u.a. zum Anwendungsbereich auf ihrer Website veröffentlicht. Der FAQ-Katalog soll die Teilnehmer an der öffentlichen Konsultation zum Beschränkungsvorschlag unterstützen, die noch bis zum 20. September 2019 geöffnet ist.

Dieses Dokument ergänzt das ECHA-Webinar vom 3. April 2019. Das Webinar kann ebenfalls noch unter folgendem Link angesehen werden: youtu.be/QrirqfFe2PI

BB
12.07.19