Mobile Arbeits- und Kommunikationsmittel

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat auf 3 Seiten kurz und prägnant die geltende Rechtslage zum Einsatz mobiler Arbeits- und Kommunikationsmittel zusammengefasst.

Flexible Arbeitszeiten sind ein Gewinn für Arbeitnehmer/Innen, denn ein größeres Maß an individueller Arbeitszeitautonomie geht einher mit weniger gesundheitlichen Beeinträchtigungen und einer höheren Arbeitszufriedenheit. Beiden Arbeitsvertragsparteien helfen flexible Arbeitszeiten, betriebliche und persönliche Zeitbedürfnisse aufeinander abzustimmen und unterstützen so auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Andererseits dürfen Schutzaspekte für betroffene Arbeitnehmer nicht außer Acht gelassen werden. Die neue Freiheit erfordert neue Kompetenzen, um die Balance zwischen Beruf und Privatleben zu halten.