Nachhaltiger Finanzsektor
Investitionen in nachhaltige Projekte lenken.
Im Rahmen der Sustainable Finance-Agenda wird die EU-Kommission den Kapitalmarkt als Hebel einer nachhaltigen Entwicklung nutzen, indem Investitionen in nachhaltige Projekte gelenkt werden. Zu diesem Zweck hat die EU in der Taxonomie-Verordnung ein Instrument zur Bestimmung geschaffen, ob in der Finanzwelt eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig einzustufen ist. Anhand dieser Bewertung soll der Grad der ökologischen Nachhaltigkeit einer Investition ermittelt werden können. Etwas zugespitzt formuliert war das Ziel der EU-Taxonomie VO in der agrarheute zu lesen:Verkürzt gesagt geht es darum, die Konditionen für die Ausreichung finanzieller Mittel, an streng definierte Kriterien der so gennannten ökologischen Nachhaltigkeit zu binden. Wer diese Kriterien nicht erfüllt, bekommt dann irgendwann gar keinen Kredit mehr oder aber zu deutlich schlechteren Konditionen. Green Deal und Taxonomie: Bekommen bald nur noch Biobauern Kredit? | agrarheute.comAls Bewertungsgrundlage dienen dabei von der EU-Kommission definierte Umweltkriterien. Diese werden für jedes Umweltziel der Taxonomie-VO (Artikel 9) definiert. Die Umweltziele
Stand der Arbeiten an den Umweltkriterien (14.10.21):
AK
27.10.21