Neue Anzeigepflicht

Seit dem 01.06.2014 müssen auch Sammler und Beförderer, die Abfälle im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen sammeln oder befördern, die Tätigkeit ihres Betriebes vor Aufnahme der Tätigkeit der zuständigen Behörde anzeigen, es sei denn der Betrieb verfügt grundsätzlich über eine Erlaubnis nach § 54 Absatz 1 KrWG.

Die bisher befreiend wirkende Übergangsvorschrift aus § 72 (4) KrWG ist mit Ende Mai ausgelaufen. Diese Pflicht trifft grundsätzlich auch wirtschaftliche Unternehmen wie Kunststoffverarbeiter.Die Spielregeln für die Anzeigepflicht ergeben sich aus der Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (AbfAEV). § 7 Abs. 9 der ABfAEV enthält eine Ausnahme für Sammler und Beförderer, die Abfälle im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen, aber nicht gewöhnlich und nicht regelmäßig sammeln oder befördern. Es ist anzunehmen, dass das Sammeln oder Befördern gewöhnlich und regelmäßig erfolgt, wenn die Summe während eines Kalenderjahres gesammelten oder beförderten Abfallmengen bei nicht gefährlichen Abfällen 20 Tonnen oder bei gefährlichen Abfällen zwei Tonnen übersteigt. Auch unterhalb dieser Grenze kann gleichwohl eine Anzeigepflicht bestehen, wenn der Abfall im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit, über das ganze Jahr verteilt anfällt.Für Niedersachsen ist das Gewerbeaufsichtsamt (GAA) Hildesheim für diese Anzeigen zuständig, telefonisch erreichbar über GAA Hildesheim Zentrale Unterstützungsstelle Abfall, Gentechnik und Gerätesicherheit (ZUS AGG) Tel.: 05121/163-0. Hilfreiche Hinweise finden sich auch in deren Internetseite – s.u.

  • Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts vom 24. Februar 2012 
  • Die Spielregeln für die Anzeigepflicht ergeben sich aus der Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen – AbfAEV
  • FAQs im Merkblatt zu Anzeige nach 53 – Niedersachsen 
  • Hinweisseite des GAA Hildesheim, Zentrale Unterstützungsstelle Abfall, Gentechnik und Gerätesicherheit