Neue Bußgelder für REACh-und CLP-Verstöße

Behörden können ab sofort Verstöße gegen zahlreiche REACH- und CLP-(Kennzeichungs-) Pflichten weitreichend mit Bußgeldern belegen. Auch die Straftatbestände wurden massiv verschärft. Die neuen Tatbestände sind bereits am 1. Mai in Kraft getreten.

Die „Verordnung zur Neuordnung der Straf- und Bußgeldvorschriften bei Zuwider-handlungen gegen EG- oder EU-Verordnungen auf dem Gebiet der Chemikaliensicherheit vom 24. April 2013“, kurz Chemikalien-Sanktionsverordnung (ChemSanktionsV) wurde am 30. April 2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.