Neue Checkliste für 400€- Jobs

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat die Änderungen für Minijobs zusammengestellt. Ferner hat sie ihre Checkliste „für geringfügig entlohnte und kurzfristig Beschäftigte“ in enger Abstimmung mit der Minijob-Zentrale an die gesetzlichen Änderungen angepasst.

Die Checkliste dient als interne Arbeitshilfe für Unternehmen, um eine korrekte sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung vornehmen zu können, und kann ab dem 1. Januar 2013 verwendet werden. In der Anlage der Checkliste ist ein Muster für den Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht enthalten. Die Minijob-Zentrale empfiehlt, dieses Formblatt zu verwenden, da es alle notwendigen Angaben enthält.Weitergehende Informationen finden Sie auf der Internetseite der Minijob-Zentrale (www.minijob-zentrale.de), so z.B. eine Gegenüberstellung von neuem und altem Recht und einen ausführlichen Fragen-Antworten-Katalog.

Eratellt am 30.12.2012