Neue Kennzeichunungsvorschriften

Die 30. Anpassung der Stoff-Richtlinie (67/548/EWG) zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe an den technischen Fortschritt (2008/58/EG), genannt 30. ATP (Adaption of Technical Progress), wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (AbL. L 246 S.1 ff. ).

Diese Änderungs-Richtlinie enthält u. a. europaweit harmonisierte neue bzw. geänderte Einstufungen und Kennzeichnungen für mehr als 800 Stoffe. Sie ist am 5. Oktober 2008 in Kraft getreten und gilt in Deutschland ab diesem Datum unmittelbar. Einheitlich in ganz Europa werden diese Vorschriften spätestens mit der zurzeit in der Entstehung befindlichen Umsetzungsverordnung zum Globally Harmonized System gelten.
Um die Anwendung der 30. ATP-Richtlinie zu erleichtern, hat die EU-Kommission Erläuterungen in Form eines Frage/Antwort-Katalogs veröffentlicht.

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