Neue Klärschlammverordnung

Phosphor zu wertvoll für die Müllverbrennung.

Phosphor ist der verborgene Schatz im Klärschlamm. Trotzdem wird er immer noch in Müllverbrennungsanlagen vernichtet. Das soll in Zukunft anders werden. Nach der neuen Klärschlammverordnung, die der Bundestag jetzt billigte, müssen Klärschlämme für die Wiedergewinnung von Phosphor recycelt werden. Ziel ist es, nach und nach den Stoffkreislauf Phosphor zu schließen und damit die Abhängigkeit Deutschlands von Phosphorimporten abzubauen.  Phosphor wird vor allem als Düngemittel eingesetzt. Bei der Herstellung von mineralischen Phosphordüngern ist Deutschland vollständig von Importen abhängig. Theoretisch können diese Importe zu 50 bis 60 Prozent durch Phosphor aus Klärschlamm ersetzt werden. Um diesem Ziel näher zu kommen, verpflichtet die neugefasste Klärschlammverordnung vor allem Betreiber größerer Abwasserbehandlungsanlagen zur Phosphorrückgewinnung aus phosphorreichen Klärschlämmen.Um geeignete Rückgewinnungsverfahren zu entwickeln und zu genehmigen, sieht die Verordnung Übergangsfristen vor. Zeitlich parallel wird die unmittelbare Düngung mit Klärschlämmen aus solchen Anlagen nicht mehr zulässig sein. Lediglich bei Anlagen mit einer Ausbaugröße bis 50.000 Einwohnerwerten – und damit in vorwiegend ländlich geprägten Regionen – wird es noch zulässig sein, Klärschlämme unmittelbar zur Düngung einzusetzen.  2015 fielen in Deutschland rund 1,8 Mio. Tonnen kommunaler Klärschlämme (Trockenmasse) an. Nur rund ein Drittel wurde zum Düngen und zur Bodenverbesserung eingesetzt. Der überwiegende Anteil wurde nach einer thermischen Behandlung auf Deponien abgelagert, dabei ging Phosphor verloren.


Bild: BMUB – Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reaktorsicherheit hat in einer neuen Klärschlammverordnung die Weichen zum Recycling von Phosphaten aus Klärschlamm gestellt.

AK
17.7.17