Nitrosamine – Neue Regelungen für die Arbeitssicherheit

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) zu Nitrosaminen wurden überarbeitet. Allgemeine Regelungen zur Gefährdungsbeurteilung und zu Schutzmaßnahmen wurden überarbeitet in der TRGS 552 „Nitrosamine“. Die neu gefassten TRGS 611 und 615 legen Verwendungsbeschränkungen für bestimmte Kühlschmierstoffe und Korrosionsschutzmittel fest, bei deren Einsatz Nitrosamine auftreten können.