Organisationskonzept des Arbeitgebers kann dem Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung entgegenstehen

Das Bundesareitsgericht (BAG) hat sich mit Urteil vom 13. Oktober 2009 – 9 AZR 910/08 – mit den Voraussetzungen befasst, unter denen ein Organisationskonzept des Arbeitgebers dem Anspruch auf Arbeitszeitverringerung nach § 8 TzBfG entgegengehalten werden kann.