Pflichtangaben auf geschäftlichen E-Mails

Seit dem 1. Januar 2007 müssen E-Mails, Faxe und Postkarten, die Geschäftsbriefe ersetzen, ebenso wie alle übrigen Geschäftsbriefe, die gesetzlichen Pflichtangaben enthalten. Darunter fallen z. B. Auftragsbestätigungen, Angebote etc. Durch das Gesetz über das elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) wurden die Vorschriften der §§ 37a, 125a HGB, 80 AktG, 35a GmbHG und 25a GenG neu gefasst.

Auch für Kleingewerbetreibende, für die keine Firma im Handelsregister eingetragen ist, wird sich künftig etwas ändern. Ab dem 22. Mai 2007 ist auf allen Geschäftsbriefen zusätzlich zum ausgeschriebenen Vor- und Zunamen eine ladungsfähige Anschrift anzugeben.


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