Polymere unter REACH – Broschüre der BAuA

Die Broschüre „REACH-Info 3: Besonderheiten bei Polymeren und Monomeren“ informiert über die Verpflichtungen die unter REACH alle Hersteller und Importeure von Polymeren trifft.

Die Polymerdefinition wird in eine einfache Sprache übersetzt und mit Beispielen erläutert.


Sind Stoffe als Polymere von der Registrierung ausgenommen, gelten neben der notwendigen Registrierung der Ausgangsmonomere gleichwohl andere Pflichten aus der REACH-Verordnung.


Erstellt wurde die Broschüre von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), der in Deutschland maßgeblich zuständigen Behörde.



Download Broschüre: Besonderheiten bei Polymeren und Monomeren