Polymerisationsanlagen

Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG)

Im Rahmen einer Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) sind Anlagen zur Herstellung von Polymeren mit einer Produktionsleistung von mehr als 100 Tonnen pro Tag ab dem 1. Januar 2018 in den EU-Emissionshandel einbezogen. Schon vor diesem Stichtag sind wichtige Fristen zu beachten. Am 1. Juni 2017 wurde die Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) zur Einbeziehung von Polymerisationsanlagen in den Anwendungsbereich des Emissionshandels beschlossen. Es ist davon auszugehen, dass das Gesetz noch im Juli 2017 verkündet wird.Die betroffenen Anlagenbetreiber müssen ab 1. Januar 2018 regelmäßig über ihre Emissionen berichten, diese verifizieren lassen und ETS-Zertifikate pro ausgestoßener Tonne CO2 im Rahmen des europäischen Emissionshandels vorweisen können. Bei den neu einbezogenen Tätigkeiten handelt es sich um folgende abschließende Liste der Herstellung von Polymeren:

  • Polyethylen,
  • Polypropylen,
  • Polystyrol,
  • Polyvinylchlorid,
  • Polycarbonate,
  • Polyamide,
  • Polyurethane und
  • Silikone.

EU
31. Oktober 2017
Weitere Fristen und Details in

BB
17.07.2017