Psychische Belastung in der Gefährdungsbeurteilung

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat einen-Leitfaden mit dem Titel „Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz. Besonderer Schwerpunkt: psychische Belastung“ herausgegeben.

Die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung ist in jüngster Zeit angesichts der zunehmenden öffentlichen Aufmerksamkeit für psychische Erkrankungen stärker in den Mittelpunkt des Interesses gerückt. Vor diesem Hintergrund hat der Bundestag am 27. Juni 2013 eine Änderung des Arbeitsschutzgesetzes verabschiedet, mit der klargestellt werden soll, dass auch psychische Belastungsfaktoren bei der Arbeit im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu erfassen sind. Auch wenn sich damit gegenüber der bisherigen Rechtslage nichts ändert, ist davon auszugehen, dass die Thematik künftig eine größere Rolle spielen wird.Der mit sachverständigen Personen aus Verbänden und Unternehmen – auch aus der Chemie – abgestimmte Leitfaden gibt Hinweise, wie arbeitsbedingte psychische Belastungsfaktoren im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung – insbesondere auch in KMU – sachgerecht berücksichtigt werden können. Der Leitfaden enthält Vorschläge sein, wie sich die aus dem Arbeitsschutzgesetz ergebende Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung erfüllen lässt.

Erstellt am 28.7.2013